Was man als Schülerin und Schüler tun und lassen sollte, finden Sie in der Hausordnung!

HAUSORDNUNG VS SIEGENDORF

Die Volksschule Siegendorf/Osnovna škola Cindrof will eine Schule sein,

in der sich alle fair und mit gegenseitigem Respekt begegnen, in der Konflikte nicht durch Macht oder Gewalt gelöst werden, sondern durch Gespräche und Argumente, in der unterschiedliche Meinungen und Lebensformen vertreten sind und als Bereicherung gesehen werden und in der alle Beteiligten sich auf folgende Regeln verständigen und sie beachten:

1. Unterrichtszeiten und Pausenregelung

Die Aufsicht im Schulgebäude ist ab 7:45 Uhr geregelt. Die Stunden beginnen und enden für SchülerInnen und LehrerInnen pünktlich mit dem Klingelzeichen. In den großen Pausen halten sich alle SchülerInnen auf dem Schulhof auf. Bei Regen sind die SchülerInnen in den Klassen bzw. auf den Gängen. Die Aufsichtsdienste der LehrerInnen sind geregelt. Die bewegte Pause soll den SchülerInnen zum Ausgleich und zur Erholung dienen. Die Spielgeräte sollen genutzt werden. Dabei soll auf einen rücksichtsvollen Umgang mit MitschülerInnen und Geräten geachtet werden. Hofdienst: Alle Klassen beteiligen sich am Hofdienst nach einem besonderen Plan und sammeln Abfälle und Müll ein. Unterrichts- und Pausenzeiten – siehe Beilage.

2. Folgende Prämissen sollen das Verhalten der SchülerInnen in der Schule leiten:

Pünktlichkeit

Anwesenheit mindestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn

In der Vorbereitungszeit suchen die SchülerInnen die Unterrichtsräume auf, legen die Materialien auf ihren Platz und bereiten sich auf den Unterricht vor.

Freundschaftlicher und rücksichtsvoller Umgang mit MitschülerInnen

  • Grüßen von MitschülerInnen und allen im Schulgebäude befindlichen Personen ist selbstverständlich
  • hilfsbereit und verständnisvoll sein
  • Selbstverantwortung tragen
  • höflichen Umgangston pflegen, Vermeidung jeglicher Schimpfwörter
  • Gemeinschaftssinn entwickeln
  • Meinungsfreiheit haben

Umgang mit Eigentum  - Achtung vor dem Eigentum anderer

Die Schüler achten auch in den Pausen auf ihre Schultaschen und Bücher und gehen verantwortungsvoll mit eigenem und fremdem Eigentum um. Wertvolle Gegenstände, höhere Geldbeträge und teure Fahrräder oder Roller sollten nicht mitgebracht werden, da sie in der Schule nicht versichert sind und bei Verlust nicht von einer Versicherung ersetzt werden können. Gegenseitige Rücksichtnahme und pflegliche Behandlung des Mobiliars sind oberstes Prinzip. Beschädigungen sind sofort zu melden. Bei mutwilligen Beschädigungen und Zerstörungen muss man mit Maßnahme (Maßnahmenkatalog) rechnen.

Ordnung in der Schule/ der Klasse/ bei eigenen Schulsachen

Wir achten auf die Vollständigkeit unserer Unterrichtsmaterialien. Ordnungsdienste sind für die Beseitigung von Abfällen und Tafelreinigung zuständig. Zum Unterrichtsende am Freitag werden die Stühle hochgestellt. Jeder ist für die Sauberkeit in der Klasse verantwortlich. Jede/r SchülerIn ist für die Sauberkeit seines/ihres Platzes verantwortlich. Jede Klasse ist für die Sauberkeit des genutzten Raumes verantwortlich. Jede/r hält sich an die Ordnungsrichtlinien in den Klassen.

Toiletten sind eine Gemeinschaftseinrichtung, die jede/r Benutzer/in pfleglich behandeln soll.

Anweisungen der Lehrer befolgen

Während des Unterrichts aufmerksam sein und mitarbeiten

Störungen des Unterrichts vermeiden und nicht ablenken lasse

Hausübungen werden korrekt und regelmäßig erledigt

Ordnung- und Verhaltensanweisungen der Lehrer werden befolgt

beruhigende Maßnahmen

Schüler haben die Weisungen des pädagogischen und technischen Personals zu befolgen, denn sie sind dazu bestimmt, den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule auszuführen.

Mobiltelefone und gefährliche Gegenstände: Was die Sicherheit der Mitglieder der Schulgemeinschaft gefährden oder den Unterricht stören kann, darf nicht in die Schule mitgebracht werden. Mobiltelefone sind während der Unterrichtszeit auszuschalten, um Störungen zu vermeiden.

Fehlzeiten und Erkrankungen von SchülerInnen

Bei Fehlzeiten ist der/die Klassenlehrer/in telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen.

Anträge auf Beurlaubung bis zu 2 Tagen sind rechtzeitig vorher bei der Klassenlehrkraft schriftlich abzugeben.

Anträge auf Beurlaubung ab 3 Tage und – unabhängig von der Anzahl der Tage – vor und nach Ferien, sind rechtzeitig vor dem Beurlaubungstermin schriftlich an die Schulleitung zu richten.

Alle Beurlaubungsanträge müssen eine stichhaltige Begründung enthalten.

Wer sich im Laufe des Schultages nicht wohl fühlt, meldet sich bei der Lehrkraft der laufenden oder der nachfolgenden Stunde. Die Lehrkraft benachrichtigt die Eltern telefonisch (Notfallsnummern).

Passiert auf dem Schulweg, während der Pausen oder im Unterricht ein Unfall, muss dies in der Direktion gemeldet werden, damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist.

 

3. Sicherheitsbestimmungen

Es ist verboten, Gegenstände von denen für andere Gefährdungen ausgehen, können, mit in die Schule zu bringen bzw. am Körper zu tragen.

Im Brand- und Katastrophenfall gilt der Alarmplan.

Das Verhalten bei Alarm wird durch einen besonderen Aushang in jedem Unterrichtsraum festgelegt.

4. Folgende Prämissen sollen das Verhalten der LehrerInnen in der Schule leiten:

Pünktlichkeit

Beginn: Unterricht und Stunden

Unterrichtsende

Gangaufsichtsdienste

Pädagogisch – psychologisch passender Umgang mit Schülern

Individuelle Betreuung

Pädagogisch – psychologisch geleiteter Unterricht

Pädagogisch – psychologische Entscheidungen bei Schülerproblemen

Sozialisierungsprozess im Schülerverhalten fördern

Freundschaftlich – rücksichtsvollen Umgang miteinander fördern

Gemeinschaftsgefühl stärken

Sinn für das Eigentum anderer prägen

Selbstverantwortung übernehmen

Vorbildhaftes Lehrerverhalten

Soziales Verhalten selbst vorleben

Grenzen setzen und Einhaltung fordern

Jedem Kind das Gefühl des „Angenommenseins“ vermitteln