Verhaltensvereinbarungen

Verhaltensvereinbarungen der VS Siegendorf

„Ich gehe mit anderen Menschen so um, wie ich es mir selber für mich wünsche.“

 

Alle SchulpartnerInnen 

  • begegnen einander freundlich, wertschätzend und respektvoll innerhalb und außerhalb der Schule.
  • orientieren sich an festgelegten Rechten und Pflichten um ein gutes miteinander zu leben.
  • achten auf eine gute Gesprächskultur und nehmen Rücksicht auf die Bedürfnisse anderer.
  • wissen, dass die Missachtung der Verhaltensvereinbarungen Konsequenzen nach sich zieht.
     

LehrerInnen und Schulpersonal

  • planen guten und kindorientierten Unterricht und unterstützen die SchülerInnen nach den besten Möglichkeiten.
  • begegnen allen Kindern fair und sind sich ihrer Vorbildwirkung bewusst.
  • informieren regelmäßig über den Leistungsstand der Kinder und achten dabei auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
  • reagieren angemessen auf Verstöße gegen die Schulordnung/Vereinbarungen und beziehen die Eltern in die
    Konfliktlösung mit ein.
  • motivieren und loben die Kinder, um sie im persönlichen Lernweg optimal zu unterstützen.
     

Alle Kinder

  • verwenden eine Sprache, die niemanden ausgrenzt und ohne Schimpfwörter oder körperliche Gewalt auskommt.
  • verhalten sich gegenüber anderen Personen in der Schule respektvoll.
  • gehen achtsam mit ihren Unterrichtsmaterialien um und halten die Klassenräume und die Schule sauber und ordentlich.
  • entwenden oder beschädigen kein Eigentum der Schule oder anderer.
  • verhalten sich bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen ebenso wie im Unterricht.
     

Eltern

  • stehen in regelmäßigem Kontakt mit den unterrichtenden Personen.
  • statten die Kinder mit den notwendigen Unterrichtsmaterialien aus.
  • unterstützen Ihr Kind auf dem Weg zu eigenverantwortlichem Handeln.
  • sind sich bewusst, dass die Haupterziehungsverantwortung bei ihnen liegt und unterstützen die Arbeit der LehrerInnen.
     

Mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung

  • Gespräch führen und Vereinbarung treffen (SchülerIn und LehrerIn)
  • Gespräch führen und Vereinbarung treffen (SchülerIn, LehrerIn und DirektorIn samt Protokoll und Information für die Eltern)
  • Mögliche Konsequenzen:

     
    Entschuldigung
    Wiedergutmachung
    Ersatz von beschädigtem oder entwendetem Eigentum anderer
    Nachholen versäumter Pflichten
    Ermahnung durch die LehrerIn bzw. die Direktorin
    Gespräch mit Erziehungsberechtigten
    Temporäres Versetzen in eine andere Klasse
    Schulinterne Unterstützung durch Experten des psychosozialen Unterstützungssystems (Schulpsychologin, Beratungslehrerin)
    Abholung des Kindes durch die Erziehungsberechtigten
    Ausschluss von der Teilnahmen an Schulveranstaltungen
    Suspendierung (§49 SchUG)