Schulordnung VS Siegendorf - Školski red OŠ Cindrof
Pünktlichkeit und Tagesablauf
- Frühbetreuung bei Bedarf ab 7:00 Uhr in der GTS;
- Aufsicht im Schulgebäude ab 7:45 Uhr, Unterrichtsbeginn pünktlich um 8:00 Uhr;
- Auf die Bedürfnisse bzgl. Erholung und Bewegung in den Pausen wird viel Wert gelegt. Die Pause dauert 25 Minuten. Nach dem die Jause gegessen wurde, halten sich alle Schülerinnen und Schüler im Pausenhof auf. Bitte auf wetterfeste Kleidung achten.
- Nach Unterrichtsende werden die Kinder von der Lehrperson der letzten Stunde in die Garderobe gebracht. Damit endet die Aufsichtspflicht der Lehrerin oder des Lehrers.
- Nach dem Betreten des Schulhauses darf dieses nicht mehr bis Unterrichtsschluss ohne Lehrperson verlassen werden.
- Betreten des Schulgebäudes nach dem Entlassen durch den Lehrer ist nicht erlaubt.
Garderobenordnung
Der Aufenthalt in den Garderoben ist nur zum Zwecke des Umkleidens erlaubt. Danach gehen die Schülerinnen und Schüler in ihre Klassen. In den Garderoben ist auf Ordnung und fremdes Eigentum zu achten. Vor dem Verlassen des Schulhauses müssen die Hausschuhe auf die Schuhablage gegeben werden und der eigene Platz in Ordnung sein.
Fernbleiben vom Unterricht
- Meldung des Fernbleibens vom Unterricht vor Unterrichtsbeginn über Skooly.
- Dauert eine Krankheit länger als eine Woche, ist die Vorlage einer ärztlichen Vorlage notwendig.
- Arztbesuche sollten nach Möglichkeit in der unterrichtsfreien Zeit wahrgenommen werden.
- Wer sich im Laufe des Schultages nicht wohl fühlt, meldet sich bei der Lehrkraft der laufenden oder der nachfolgenden Stunde. Die Lehrkraft benachrichtigt die Eltern telefonisch (Notfallnummern).
Passiert auf dem Schulweg, während der Pausen oder im Unterricht ein Unfall, muss dies in der Direktion gemeldet werden, damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist.
Freistellung vom Unterricht bei wichtigen Gründen
Angesucht werden muss:
- Für eine Unterrichtsstunde: bei der Lehrperson der betroffenen Stunde;
- Für einen Tag: bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer;
- Für mehrere Tage bis zu einer Woche: bei der Direktorin;
- Für mehr als eine Woche: bei der Bildungsdirektion;
In all diesen Fällen ist ein begründetes, schriftliches Ansuchen der Eltern im Vorhinein notwendig. Bei Unterrichtsfreigabe sind die Erziehungsberechtigten dafür verantwortlich, dass der versäumte Stoff nachgeholt wird.
Vermeidung der Störung des Unterrichts
Spielzeug (Stofftiere, Spielzeug, Sammelkarten, …) und Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören dürfen nicht in die Schule und in die schulische Tagesbetreuung mitgenommen werden.
Es ist verboten, Gegenstände von denen für andere Gefährdungen ausgehen, können, mit in die Schule zu bringen bzw. am Körper zu tragen.
Zur Information über den Leistungsstand der Schülerin bzw. des Schülers sollen die dafür vorgesehenen Elternsprechtage und KEL-Gespräche genützt werden. Bei Gesprächsdarf außerhalb dieser Termine bitten wir um Vereinbarung eines geeigneten Termines mit der entsprechenden Lehrperson.
Das Schulgebäude ist während dem Schulbetrieb und am Nachmittag versperrt. Bei dringenden Fällen kann die Glocke betätigt werden. Die Klassenräume sind nach Unterrichtsende versperrt. Vergessene Unterrichts- und Lernmaterialien können am nächsten Tag mitgenommen werden.
Das Verabschieden und Abholen der Kinder erfolgt ausschließlich in der Garderobe bzw. vor dem Schulgebäude. Ausnahmen gelten hier für die Kinder der ersten Klassen in den ersten beiden Schulwochen.
Am gesamten Schulareal gilt absolutes Rauchverbot!
Wertgegenstände
- Bitte nicht in die Schule mitnehmen! Für größere Geldbeträge wird keine Haftung übernommen.
- Im Unterrichtsfach Bewegung und Sport darf kein Schmuck getragen werden. Können Schmuckstücke nicht entfernt werden, sind diese in geeigneter Form abzudecken bzw. abzukleben.
- Die Benutzung von elektronischen Geräten (Handys, Smartwatches, etc) ist den Kindern während des Unterrichts und in der schulischen Tagesbetreuung nicht gestattet. Diese müssen ausgeschaltet und in der Schultasche bzw. der schulischen Tagesbetreuung bis zm Verlassen des Schulgebäudes verwahrt werden. Für mitgebrachte Handys, Smartwatches und Wertgegenstände übernimmt die Schule keine Haftung.
Sicherheitsbestimmungen
Im Brand- und Katastrophenfall gilt der Alarmplan. Sammelplatz am „Roten Platz“.
Einhalten der Schulordnung
Bei Verstößen gegen die Hausordnung wird ein Vermerk durchgeführt oder es erfolgt eine Verständigung der Eltern. Einer schriftlichen Vorladung der Direktion ist Folge zu leisten.